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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Geldspielformen

Das Geldspielgesetz (BGS) und die dazugehörigen Verordnungen traten am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Bevölkerung stimmte dem neuen Gesetz zuvor mit einer hohen Zustimmung von fast 73 % zu.

Geldspiele

Unter dem Begriff «Geldspiele» werden alle Spielformen zusammengefasst, bei denen um Geld oder geldwerte Einsätze beziehungsweise Gewinne gespielt wird.

Es gibt drei Kategorien von Geldspielen: Kleinspiele, Grossspiele und Spielbankenspiele.

Kleinspiele: Dazu zählen kleine Pokerturniere, lokale Sportwetten und Kleinlotterien. Für deren Bewilligung und Aufsicht sind die kantonalen Behörden zuständig.

Grossspiele: Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele fallen unter diese Kategorie. Sie werden von der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) bewilligt und beaufsichtigt.

Spielbankenspiele: Dazu gehören Roulette, Blackjack, Poker, Punto Banco und Geldspielautomaten, die auf Zufallsprinzipien basieren. Für das Angebot solcher Spiele ist in der Schweiz eine Spielbankenkonzession sowie eine Betriebsbewilligung notwendig. Die Konzession wird vom Bundesrat vergeben, während die ESBK die Aufsicht über die Spielbanken führt und die Betriebsbewilligungen erteilt.

In der Schweiz werden Geldspiele am häufigsten bei Schweizer Lotteriegesellschaften gespielt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der folgenden Studie:

Spielbankenspiele

Spielbankenspiele dürfen ausschliesslich in Spielbanken angeboten werden und dürfen nur einer eng begrenzten Anzahl Personen zur Verfügung stehen. Zu den bekanntesten Spielbankenspielen zählen Roulette, Black Jack und Poker (d. h. grosse Pokerturniere mit hohen Einsätzen und Gewinnen). Slot Maschinen (Geldspielautomaten), bei denen durch bestimmte Symbolkombinationen Gewinne erzielt werden, gehören ebenfalls dazu. Diese Spiele können in landbasierten Casinos als auch online angeboten werden.

Ein Teil der Erträge aus Spielbankenspielen wird in Form der Spielbankenabgabe an den Bund abgeführt. Diese Abgabe kommt direkt der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zugute.