Bruttospielertrag
Die Spielbankenabgabe
Der Bund erhebt auf den Bruttospielertrag eine Abgabe, die Spielbankenabgabe. Die ESBK ist beauftragt, diese Spielbankenabgabe aufgrund der Erträge der landbasierten und online durchgeführten Spiele zu veranlagen und zu erheben. Die Spielbankenabgabe ist für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) bestimmt.
Standortkantone von Spielbanken mit einer Konzession B können eine kantonale Abgabe auf dem Bruttospielertrag erheben (nur für terrestrische Spiele). Diese Abgabe darf nicht mehr als 40 Prozent der dem Bund zustehenden Spielbankenabgabe ausmachen. Die Abgabe des Bundes wird in dem Fall um den Betrag der kantonalen Abgabe reduziert.
Der Bundesrat kann für Spielbanken mit einer Konzession B den Abgabesatz um höchstens ein Viertel reduzieren, sofern die Erträge der Spielbank in wesentlichem Umfang für Projekte im öffentlichen Interesse der Region verwendet werden. Im Berichtsjahr haben drei Spielbanken eine solche Reduktion beantragt. Die deklarierten Beiträge betrugen 7 187 412 Franken und hatten eine Steuerreduktion von 2 838 940 Franken zur Folge.
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