Amtliche Verteidigung
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) wendet für die Honorare und Auslagen der amtlichen Verteidigung einheitlich den Anwaltstarif des Bundes an:
Reglement des Bundesstrafgerichts über die Kosten, Gebühren und Entschädigungen in Bundesstrafverfahren vom 31. August 2010
(BStKR, SR 173.713.162)
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