Haager Trust-Übereinkommen

Worum geht es?

Der Trust ist ein Rechtsinstitut vorwiegend der Staaten des common law. Trotzdem ist er in der Schweiz wirtschaftliche und rechtliche Realität. Er spielt etwa im internationalen Privatkundengeschäft der Schweizer Banken, aber auch bei der Unternehmensfinanzierung eine wichtige Rolle. Auch Treuhandgesellschaften und Anwälte sind im Bereich der Trust-Planung und -Verwaltung tätig. Seine wirtschaftliche Bedeutung nimmt weiterhin zu, gleichzeitig wird die bestehende rechtliche Situation als unbefriedigend empfunden. Um die Anerkennung des Trusts auf eine berechenbare Grundlage zu stellen und für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu schaffen, soll die Schweiz das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung ratifizieren. Zudem sollen das Bundesgesetz über Internationales Privatrecht und das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend angepasst werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 20. Oktober 2004 schickt das EJPD den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Trust-Übereinkommens und den Begleitbericht in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 3. Dezember 2005 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (05.088)
      
  • Das Haager Trust-Übereinkommen tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt setzt der Bundesrat die flankierenden Anpassungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsergebnisse

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 11.01.2007

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