Änderung des Zivilgesetzbuches (Stiftungsrecht)
Worum geht es?
Mit der Liberalisierung des Stiftungsrechts werden für Wohlhabende Anreize geschaffen, gemeinnützige Aufgaben zu finanzieren. Die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches und des Bundessteuerrechts bringen Neuerungen in folgenden Bereichen:
- Rechnungslegung (Revisionsstellenobligatorium und Buchführungspflicht),
- Massnahmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit,
- Zweckänderungsvorbehalt bei der Gründung neuer Stiftungen und
- steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 14. Dezember 2000 reicht Ständerat Fritz Schiesser eine Parlamentarische Initiative ein, mit dem Ziel, das Stiftungsrecht zu revidieren. Durch Verbesserungen der einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und des Steuerrechts soll zum Wohl der Allgemeinheit eine Erhöhung der Stiftungsfreudigkeit erreicht werden.
- Am 23. Oktober 2003 überweist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben einen Bericht und Entwurf an den Ständerat.
- Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme vom 5. Dezember 2003 die Revision des Stiftungsrechts (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (00.461)
- Der Bundesrat setzt die Revision des Stiftungsrechts auf den 1. Januar 2006 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
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Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 23. Oktober 2003
(BBl 2003 8153)
-
Entwurf
(BBl 2003 8181)
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Stellungnahme des Bundesrates
(BBl 2003 8191)
- Medienmitteilung vom 5. Dezember 2003
Neue Bestimmungen
-
Praktische Umsetzung der Neuerungen im Stiftungsrecht auf Bundesebene (PDF, 46 kB, 28.09.2010)
Vortrag vom 16. Juni 2005 des Leiters der Eidg. Stiftungsaufsicht anlässlich der Jahreskonferenz der kantonalen BVG-Stiftungsaufsichtsbehörden in Gottlieben TG
Weitere Auskünfte, die sich nicht auf die Revision des Stiftungsrechts beziehen
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 24.08.2005
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