Worum geht es?
Der Anpassungsbedarf im Handelsregisterrecht ist wegen zahlreicher Gesetzesänderungen von erheblichem Umfang (neues GmbH- und Revisionsrecht; Delegation der Normen über Belege, den Mindestinhalt gewisser Belege und über den Inhalt des Handelsregistereintrags in die HRegV gemäss Art. 929 Abs. 1 OR; Pflicht zur ektronischen Registerführung gemäss Art. 929a OR). Die alte HRegV ist aufgrund zahlreicher Teilrevisionen überholt, unübersichtlich und unvollständig. Sie enthält überdies teilweise sachlich veraltete Regelungen und genügt den Anforderungen der Praxis nicht mehr. Der Bundesrat hat daher eine Totalrevision der HRegV gutgeheissen.
Was ist bisher geschehen?
- März 2005: Beginn der Arbeiten für eine neue HRegV im Rahmen eines Fachausschusses der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister; Beratung und Diskussion der Vorschläge in der Expertenkommission.
- März 2007: Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren über einen Entwurf für eine total revidierte HRegV.
- April 2007: Rechtskommission des Ständerates heisst den Entwurf zur neuen HRegV gut.
- Oktober 2007: Bundesrat verabschiedet neue HRegV und beschliesst das Inkrafttreten des neuen GmbH- und Revisionsrechts auf den 1. Januar 2008.
- November 2007: Durchführung von Ausbildungstagungen für die kantonalen Handelsregisterbehörden zum neuen Recht durch das EHRA.
Dokumentation
Alte Verordnung
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 30.11.2007
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