Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts

Worum geht es?

Mit einer Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts wird das Unternehmensrecht umfassend modernisiert und den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst. Insbesondere werden die Corporate Governance verbessert, die Kapitalstrukturen und das Rechnungslegungsrecht neu geregelt sowie die Regeln über die Generalversammlung aktualisiert. Die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts stellt zugleich einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" dar.

Was ist bisher geschehen?

  • Seit Anfang 2001 sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht worden, die insbesondere den Bundesrat dazu auffordern, das schweizerische Recht im Bereich "Corporate Governance" zu verbessern. Das Bundesamt für Justiz holt in der Folge verschiedene Expertenberichte ein.
  • Am 2. Dezember 2005 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts (Medienmitteilung).
  • Am 14. Februar 2007 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen und beauftragt das Eidg. Justiz und Polizeidepartement, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 21. Dezember 2007 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (08.011)
     
  • Am 26. Februar 2008 reicht ein Initiativkomitee bei der Bundeskanzlei die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" mit 114 260 gültigen Unterschriften ein.
  • Am 5. Dezember 2008 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" (Medienmitteilung).
  • Am 25. Oktober 2010 verabschiedet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates einen (neuen) indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Diese eingeschränkte Revision soll als indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe einen Rückzug der Volksinitiative, welche Details auf Verfassungsstufe regelt, ermöglichen (Medienmitteilung).
  • In seiner Stellungnahme vom 17. November 2010 begrüsst der Bundesrat die Vorschläge der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (Medienmitteilung).
  • Am 22. November 2010 verabschiedet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates das sogenannte Tantiemen-Modell (Medienmitteilung).
  • In seiner Stellungnahme vom 3. Dezember 2010 beantragt der Bundesrat, das Alternativ-Modell der Kommissionsminderheit II anzunehmen und zu einem Kombinations-Modell weiterzuentwickeln (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das neue Rechnungslegungsrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft (Medienmitteilung).
     
  • Volksabstimmung vom 3. März 2013
    Erläuterungen des Bundesrates
     
    Medienkonferenz vom 18. Dezember 2012:
    Referat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
    Medienmitteilung 
     
    Ergebnis der Volksabstimmung
    Abstimmungskommentar von Bundesrätin Simonetta Sommaruga

Dokumentation

Volksinitiative

Volksinitiative "gegen die Abzockerei"

Parlamentarische Initiativen

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 14.06.2013

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