Völkerrecht und Volksinitiativen

Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und der Bundesverfassung

Worum geht es?

Nach geltendem Verfassungsrecht erklärt das Parlament eine Volksinitiative für ungültig, wenn sie den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts widerspricht. Volksinitiativen, die übriges Völkerrecht verletzen, unterbreitet das Parlament hingegen Volk und Ständen zur Abstimmung. Können solche Volksinitiativen im Fall einer Annahme auf Gesetzesstufe nicht völkerrechtskonform umgesetzt werden, gerät die Schweiz in eine schwierige Situation: Entweder sie wendet geltendes Verfassungsrecht nicht oder nur teilweise an oder sie verletzt völkerrechtliche Verpflichtungen. Der Bundesrat hat zwei Massnahmen vorgeschlagen, die solche Konflikte vermindern sollen: die materielle Vorprüfung von Volksinitiativen vor der Unterschriftensammlung und die Ausdehnung der Ungültigkeitsgründe auf grundrechtliche Kerngehalte.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 15. März 2013 schickt der Bundesrat Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und der Bundesverfassung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 13. Dezember 2013 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis. Für die Frage, wie mit dem Spannungsfeld zwischen Volksinitiativen, Völkerrecht und Verfassung umzugehen ist, will er neue Lösungsansätze erarbeiten (Medienmitteilung).

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 13.12.2013

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