Datenschutz

Worum geht es?

Das Bundesgesetz über den Datenschutz strebt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen an, über die Daten bearbeitet werden. Es regelt die Handhabung von Daten, die von Privatpersonen und Bundesorganen bearbeitet werden. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen. In 17 Kantonen bestehen auch kantonale Regelungen über den Datenschutz.

Die Revision hat vor allem zum Ziel:

  1. die Transparenz bei der Erhebung persönlicher Daten, insbesondere sensibler Daten und bei Persönlichkeitsprofilen, zu erhöhen;
  2. den eidgenössischen Behörden zu erlauben, während einer Pilotphase den Zugang zu Datenbanken zu testen, insbesondere den Onlinezugang;
  3. ein angemessenes Schutzniveau beim Zugang, der Benützung, dem Schutz und der Kontrolle von eidgenössischen Daten sicherzustellen, wenn diese von kantonalen oder kommunalen Behörden bearbeitet werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Die Revision geht auf zwei parlamentarische Vorstösse zurück: die Motion 98.3529 vom 17. November 1998 (Erhöhter Schutz für Personendaten bei On-line-Verbindungen) und die Motion 00.3000 vom 28. Januar 2000 (Erhöhte Transparenz bei der Erhebung von Personendaten).
  • Der Bundesrat ermächtigt am 5. September 2001 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Revision des Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 26. Juni 2002 Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat beauftragt am 30. September 2002 das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat verabschiedet am 19. Februar 2003 die Botschaft zur Änderung des Datenschutzgesetzes (Medienmitteilung). 
      
  • Parlamentarische Beratungen (03.016)
     
  • Am 27. Februar 2007 eröffnet das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die öffentliche Anhörung zum Verordnungsrecht (Revision der Verordnung zum Datenschutzgesetz, Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen). Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen dauert bis zum 18. Mai 2007 (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das revidierte Datenschutzgesetz und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Parlamentarische Vorstösse

  • 98.3529

    Motion Geschäftsprüfungskommission des Ständerates. Erhöhter Schutz für Personendaten bei Online-Verbindungen

  • 00.3000

    Motion Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Erhöhte Transparenz bei der Erhebung von Personendaten

Verordnungen

Anhörung: Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz

Anhörung: Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen

Datenschutzfragen

Anfragen zu Datenschutzfragen, die sich nicht auf die Revision beziehen, sind an das Sekretariat des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu richten.

Dossier

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Letzte Änderung 01.01.2008

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