Totalrevision der Bundesrechtspflege

Worum geht es?

Die Totalrevision der Bundesrechtspflege setzt einen ersten Teil der Justizreform auf Gesetzesstufe um. Sie soll das Bundesgericht wirksam entlasten und funktionsfähig erhalten sowie die Lücken im gerichtlichen Rechtsschutz schliessen. Die Kernpunkte der Vorlage sind der Ausbau der gerichtlichen Vorinstanzen des Bundesgerichts (Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht), die Schaffung der Einheitsbeschwerde, welche die komplizierten Beschwerdewege ans Bundesgericht wesentlich vereinfacht, und eine massvolle Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht durch die Erhöhung der Streitwertgrenze.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 6. Oktober 1997 ermächtigt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), zum Entwurf für ein Bundesgerichtsgesetz das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (Medienmitteilung).
  • Am 4. November 1998 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens (Medienmitteilung).
  • Am 19. Januar 2001 trifft der Bundesrat Vorentscheide über den Standort der neuen erstinstanzlichen Gerichte des Bundes; das EJPD kann nun mit den Kantonen Verhandlungen führen (Medienmitteilung).
  • Am 28. Februar 2001 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege (Medienmitteilung).
  • Am 3. Juli 2001 fällt der Bundesrat einen ersten Grundsatzentscheid: Freiburg wird Sitz des Bundesverwaltungsgerichts (Medienmitteilung).
  • Am 12. September 2001 gelangt  der Bundesrat aufgrund einer vertieften Analyse zum Schluss, dass das Bundesstrafgericht in Aarau errichtet werden soll (Medienmitteilung).
  • Am 29. September 2001 fasst der Bundesrat formell Beschluss über seinen Vorschlag, die neuen Gerichte in Freiburg und Aarau anzusiedeln (Medienmitteilung).
  • Die Arbeitsgruppe "Bundesgerichtsgesetz" erarbeitet Vorschläge, wie der umstrittene Zugang zum Bundesgericht neu geregelt werden soll (Medienmitteilung).
  • Am 25. August 2004 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (01.203)
     
  • Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht auf den 1. August 2003 bzw. auf den 1. April 2004 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die Verordnung über die Arbeitsverhältnisse des Personals des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf den 1. Oktober 2005 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts auf den 1. Oktober 2005 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 1. Februar 2006 verabschiedet der Bundesrat eine Änderung der Richterverordnung (Medienmitteilung).
  • Am 21. Februar 2006 beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, die Anzahl Richter am Bundesgericht auf deren 38 festzulegen (Medienmitteilung).
  • Am 1. März 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege. Gleichzeitig setzt er das Bundesgerichtsgesetz und das Verwaltungsgerichtsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Das Bundesgericht soll zukünftig nur noch aus 36 ordentlichen Richtern bestehen, hält der Bundesrat in seiner am 17. März 2006 veröffentlichten Stellungnahme fest (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (06.400)
     
  • Am 6. September 2006 verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft mit den letzten Anpassungen von Gesetzesbestimmungen an das neue Bundesgerichtsgesetz und Verwaltungsgerichtsgesetz (Medienmitteilung).
  • Am 8. November 2006 verabschiedet der Bundesrat die Sammelverordnung mit den notwendigen Anpassungen von Verordnungen an das neue Bundesgerichtsgesetz und Verwaltungsgerichtsgesetz (Medienmitteilung) sowie die neue Eröffnungsverordnung (Medienmitteilung).
  • Am 8. Dezember 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Verordnung über die Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter (Medienmitteilung).

Verabschiedete Beschlüsse

Dokumentation

Vernehmlassungsergebnisse

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens (nur auf Papier verfügbar)

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 08.12.2006

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Esther Tophinke
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 41 36
F +41 58 462 78 79
Kontakt

Bundesamt für Justiz
Philippe Gerber
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 464 87 70
F +41 58 462 78 79
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/staat/gesetzgebung/archiv/bundesrechtspflege.html