Baubeiträge

JVA Lenzburg - Kanton Aargau
© Peter Schulthess

Das Bundesamt für Justiz BJ (Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug) unterstützt den Neu-, Aus- und Umbau von Einrichtungen für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen, jungen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen (Erziehungseinrichtungen) mit Beiträgen im Umfang von 35 Prozent der anerkannten Baukosten. Diese finanziellen Leistungen in Höhe von jährlich rund 45 Millionen Franken tragen dazu bei, die einheitliche Anwendung der Vorschriften und Grundsätze des Straf- und Massnahmenvollzug sicherzustellen sowie bauliche Mindeststandards (namentlich in Bezug auf die Flächen und die Lichtverhältnisse etc.) zu setzen. Die Gewährung der Baubeiträge ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere müssen eine kantonale oder interkantonale Planung des Straf- und Massnahmenvollzugs oder der Jugendhilfe den Bedarf für die Einrichtung nachweisen. Zudem muss ein Betriebskonzept gewährleisten, dass der Zweck der Einrichtung erreicht wird. Ferner muss die Einrichtung Eingewiesenen aus verschiedenen Kantonen offenstehen. Im Weiteren muss das Bauvorhaben eine betriebliche Verbesserung bewirken und in einem angemessenen Verhältnis zu den finanziellen Aufwendungen stehen. Das BJ begleitet alle Bauprojekte von der Bedürfnisabklärung über die Planung und Realisierung bis hin zur Schlussabrechnung.

Dokumentation

Letzte Änderung 02.07.2024

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