Worum geht es?
Die Opfer des Menschenhandels sollen besser unterstützt, die Täter konsequenter verfolgt werden. Zudem soll der Menschenhandel auch mit präventiven Massnahmen bekämpft werden. In ihrem Konzept zur Bekämpfung des Menschenhandels schlägt eine interdepartementale Arbeitsgruppe namentlich vor, den Tatbestand des Menschenhandels im Strafgesetzbuch auf die Vermittlung zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und Entnahme menschlicher Organe auszudehnen. Mit dem Beitritt zum Uno-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den beiden Zusatzprotokollen unterstützt die Schweiz eine verstärkte internationale Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels.
Was ist bisher geschehen?
- Am 29. Mai 2002 nimmt der Bundesrat den Bericht "Menschenhandel in der Schweiz" zur Kenntnis und beauftragt die betroffenen Departemente, die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe zu prüfen (Medienmitteilung).
- Am 15. Oktober 2003 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung über die Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Uno-Kinderrechtskonvention. Um den Verpflichtungen des Fakultativprotokolls nachzukommen, schlägt der Bundesrat eine Revision des Straftatbestandes des Menschenhandels vor (Medienmitteilung).
- Am 11. März 2005 beschliesst der Bundesrat, das Fakultativprotokoll zur Uno-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Der Straftatbestand des Menschenhandels, der bisher den Handel einzig zum Zweck der sexuellen Ausbeutung unter Strafe stellt, ist um die Tatbestände des Handels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und der Entnahme von Körperorganen zu ergänzen (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (05.030)
- Am 19. Oktober 2006 tritt das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes für die Schweiz in Kraft.
- Am 1. Dezember 2006 treten die neuen Strafbestimmungen in Kraft.
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- Der Bundesrat will sich für eine verstärkte internationale Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels einsetzen und genehmigt zu diesem Zweck am 30. Januar 2002 zwei Zusatzprotokolle zum Uno-Übereinkommen gegen Transnationale Organisierte Kriminalität (Medienmitteilung).
- Am 15. Dezember 2003 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung über den Beitritt zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und zu den beiden Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (Medienmitteilung).
- Am 26. Oktober 2005 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung des Uno-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie der beiden Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (05.074)
- Am 26. November 2006 treten das Übereinkommen und die beiden Zusatzprotokolle für die Schweiz in Kraft.
Dokumentation
Arbeitsgruppe "Menschenhandel"
-
"Menschenhandel in der Schweiz" (PDF, 598 kB, 21.06.2010)
Bericht der interdepartamentalen Arbeitsgruppe "Menschenhandel"
- Stellungnahme des Bundesrates (PDF, 17 kB, 21.06.2010)
- Medienmitteilung vom 29. Mai 2002
Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel
Die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) hat am 1. Januar 2003 ihre Arbeit aufgenommen.
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Fakultativprotokoll zur Kinderrechtekonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
Vernehmlassungsverfahren
-
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
(BBl 2005 2853)
- Bericht des Bundesrates (PDF, 279 kB, 21.06.2010)
- Neuer Artikel 182 StGB (PDF, 81 kB, 21.06.2010)
- Medienmitteilung des EDA vom 15. Oktober 2003 (PDF, 49 kB, 21.06.2010)
Botschaft und Bundesbeschluss
-
Botschaft über das Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie und über die entsprechende Strafrechtsrevision des Tatbestandes des Menschenhandels
(BBl 2005 2807)
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Bundesbeschluss
(BBl 2005 2849)
- Medienmitteilung des EDA vom 11. März 2005
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
-
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
(AS 2006 5437)
-
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
(SR 0.107.2)
*
UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und zu den beiden Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel
Vernehmlassungverfahren
- Vorentwurf und erläuternder Bericht (PDF, 321 kB, 21.06.2010)
-
UNO-Übereinkommen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
(BBl 2005 6775)
-
Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels
(BBl 2005 6809)
-
Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg
(BBl 2005 6819)
-
United Nations Convention against Transnational Organized Crime; Protocol to Prevent, Supress and Punish Trafficking in Persons, especially Women and Children; Protocol against Smuggling of Migrants by Land, Sea and Air
(Original Version)
- Medienmitteilung vom 15. Dezember 2003
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Bundesbeschluss
-
Botschaft über die Genehmigung des UNO-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, des Zusatzprotokolls zur Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei auf dem Land-, See- und Luftweg
(BBl 2005 6693)
-
Bundesbeschluss
(BBl 2005 6773)
- Medienmitteilung vom 26. Oktober 2005
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
-
Bundesbeschluss über die Genehmigung vom Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Schlepperei
(AS 2006 5859)
-
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
(SR 0.311.54)
-
Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
(SR 0.311.541)
-
Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
(SR 0.311.542)
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Letzte Änderung 28.12.2006
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