Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift als Voraussetzung an den provisorischen Rechtsöffnungstitel im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs

Gutachten der Universität Bern vom 12. Juni 2019

Gutachten vom

12. Juni 2019

Herausgeber

Universität Bern

Stichwörter

SchKG, Digitalisierung, Elektronischer Rechtsverkehr, Formvorschriften

Letzte Änderung 12.06.2019

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