Elektronische Schnittstellen zu den Einwohnerdiensten

Abrufverfahren für berechtigte Nutzer (Art. 43a Abs. 4 ZGB)

Basierend auf den angepassten rechtlichen Grundlagen für das Abrufverfahren auf Infostar (Art. 43a Abs. 4 ZGB), wird den berechtigten Stellen eine Abrufschnittstelle zur Verfügung gestellt. Die technische Beschreibung, wie die Schnittstelle angesprochen werden kann und wie die Rückmeldungen dieser zu verarbeiten sind, findet sich unter:

Die Autorisierung erfolgt nach Antrag beim Fachbereich FIS:

Unterstützte Versionen des Meldestandards eCH-0020

Bis auf wenige Ausnahmen verfügen heute alle Gemeinden über eine Einwohnerregister-Anwendung, welche elektronische Meldungen aus Infostar verarbeiten kann. Aus diesem Grund wird hier nicht mehr auf den grundsätzlichen Prozess eingegangen, wie die elektronische Schnittstelle von Infostar aktiviert werden kann. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an den Fachbereich Infostar FIS (infostar@bj.admin.ch).

Aktuell unterstützt Infostar noch vier unterschiedliche Versionen des Standards eCH-0020, wobei die Priorität auf der neusten Version 3.0 liegt.

eCH 0020 Versionen 

1.0 Eine detaillierte Beschreibung findet sich unter Dokumentation und Meldungen oder den Internetseiten des Vereins eCH
1.1
1.1+  (mit Korrekturmeldung)
3.0

Ein Wechsel von der einen Version zur anderen kann beim Fachbereich Infostar FIS direkt via E-Mail an infostar@bj.admin.ch bestellt werden.

Ankündigung: Mit der Einführung des modernisierten elektronischen Personenstandsregisters Infostar NG, voraussichtlich Ende 2024, werden die Ereignismeldungen aus Infostar nach den eCH-0020 Standard Versionen 1.x nicht mehr unterstützt. Ab Einführungsdatum von Infostar NG werden nur noch die Versionen ab 3.0 unterstützt.

Links

Letzte Änderung 04.12.2023

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Kontakt

Es werden grundsätzlich keine Auskünfte an Privatpersonen erteilt.

Technische Auskünfte zu den elektronischen Schnittstellen:

Bundesamt für Justiz
Oliver Stalder
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 465 62 04
Kontakt

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https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/einwohnerkontrolle.html