Erbrecht

Worum geht es?

In seinem Bericht "Modernisierung des Familienrechts" vom 25. März 2015 hat der Bundesrat aufgezeigt, dass das geltende Familienrecht die gesellschaftlichen Realitäten nicht genügend widerspiegelt. Auch das Erbrecht wird den heute vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das Erbrecht flexibler auszugestalten. Der Erblasser soll über einen grösseren Teil seines Vermögens frei verfügen können. Dazu will der Bundesrat insbesondere die Pflichtteilsquoten senken. So könnte der Erblasser beispielsweise auch den faktischen Lebenspartner oder die Stiefkinder stärker begünstigen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 4. März 2016 schickt der Bundesrat die Revision des Erbrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 10. Mai 2017 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen (Medienmitteilung).
  • Am 29. August 2018 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Erbrechts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (18.069)
     
  • Am 10. April 2019 schickt der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 26. Februar 2020 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse betreffend die Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, bis Anfang 2021 eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am. 10. Juni 2022 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (22.049)

Dokumentation

Revision des Erbrechts

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Gutachten

Referendumsvorlage

Neue Bestimmungen

Erbrechtliche Unternehmensnachfolge

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Botschaft und Entwurf

Dossier

10.06.2022

Erbrecht

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 10.06.2022

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