Kantonale Anlaufstellen und Archive

Die kantonalen Anlaufstellen und Archive verfügen in Bezug auf fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, welche in der Schweiz vor 1981 stattgefunden haben, über viel spezifisches Wissen und grosse Erfahrung. Sie können deshalb gerade auch Betroffene von solchen Massnahmen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte und bei der Suche nach ihren Akten optimal unterstützen.

Kantonale Anlaufstellen

Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) verpflichtet die Kantone, kantonale Anlaufstellen zu betreiben. Diese haben folgende Aufgaben:

  • Die Anlaufstellen beraten Betroffene und ihre Angehörigen und helfen ihnen - in Zusammenarbeit mit den kantonalen Archiven - bei der Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte;
  • Sie unterstützen betroffene Personen insbesondere bei der Vorbereitung und Einreichung ihrer Gesuche für den Solidaritätsbeitrag;
  • Bei Bedarf können sie den Personen, die als Opfer anerkannt wurden, Soforthilfe oder längerfristige Hilfe im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) leisten.

Betroffene und ihre Angehörigen können sich grundsätzlich an eine Anlaufstelle ihrer Wahl wenden (üblicherweise an die Anlaufstelle ihres Wohnsitzkantons). Die Beratung und Unterstützung ist kostenlos.

Archive des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie private Archive

In den Archiven des Bundes, der Kantone, der Gemeinden, aber auch in privaten Archiven sind bedeutende Aktenbestände vorhanden, welche die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 für die Nachwelt dokumentieren. Das AFZFG schreibt allen Archiven vor, ihre Unterlagen mit Angaben zu Opfern oder Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen aufzubewahren.

Die Archive haben dafür zu sorgen, dass alle Personen mit einem berechtigten Interesse einen einfachen und kostenlosen Zugang zu ihren Akten sowie umfassende Einsicht erhalten. Dies gilt in erster Linie für die Opfer und Betroffenen bzw. nach ihrem Tod auch für ihre Angehörigen. Auch Personen, die sich mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas befassen, können Akteneinsicht erhalten.

Das AFZFG gibt den Archiven den Auftrag, die Opfer und Betroffenen sowie deren Angehörige bei der Suche nach Akten zu unterstützen. Diese Personen können sich jederzeit direkt mit den Archiven in Verbindung setzen. Alternativ können sie sich auch an die jeweilige kantonale Anlaufstelle wenden, welche dann die Unterstützung und eventuelle Koordination für die Aktensuche übernimmt.

Rechtliche Grundlagen

Links

Letzte Änderung 29.08.2023

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