Rafael Esquivel war am 27. Mai 2015 zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären aufgrund eines US-Verhaftsersuchens in Zürich festgenommen worden. Am 23. September 2015 hatte das Bundesamt für Justiz (BJ) seine Auslieferung an die USA bewilligt. Seine gegen diesen Entscheid beim Bundesstrafgericht erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid vom 27. Januar 2016 abgewiesen. Rafael Esquivel reichte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts ein. Am 26. Februar informierte er das BJ, dass er die Beschwerde beim Bundesgericht zurückgezogen hat und eine möglichst rasche Auslieferung wünscht. Das BJ konnte daher noch am gleichen Tag seine Auslieferung an die USA bewilligen.
Letzte Änderung 07.03.2016
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