Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht

Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Die Reform soll zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.

Am 1. Januar 2023 werden Änderungen im Erbrecht in Kraft treten: Erblasserinnen und Erblasser können zukünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Die Reduktion des Pflichtteils wird auch zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge führen und dadurch die Übertragung eines Unternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger erleichtern. Um die Unternehmensnachfolge weiter zu begünstigen, schlägt der Bundesrat in der am 10. Juni 2022 verabschiedeten Botschaft verschiedene Massnahmen vor.

Erleichterung der familieninternen Unternehmensnachfolge

So soll eine Erbin oder ein Erbe das Unternehmen übernehmen können, auch wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Auf Antrag können Gerichte künftig einer Erbin oder einem Erben unter gewissen Voraussetzungen das gesamte Unternehmen zuweisen. Damit soll die Zerstückelung oder Schliessung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verhindert werden.

Die Erbteile der übrigen Erbinnen und Erben müssen bei der Zuweisung berücksichtigt werden. Hat die Unternehmensnachfolgerin oder der Unternehmensnachfolger Probleme, die anderen Erbinnen und Erben sofort auszuzahlen, schlägt der Bundesrat die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs vor. So soll namentlich vermieden werden, dass die Übernahme des Unternehmens zu Liquiditätsproblemen führt.

Ausserdem legt der Entwurf des Bundesrats spezifische Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens im Rahmen der Erbteilung fest, indem neu unter gewissen Voraussetzungen eine Anrechnung eines zu Lebzeiten zugewendeten Unternehmens zum Zuwendungszeitpunkt möglich ist. Damit soll dem unternehmerischen Risiko Rechnung getragen werden, welches die Unternehmensnachfolgerin oder der Unternehmensnachfolger auf sich nimmt. Gleichzeitig wird eine Benachteiligung der anderen Erbinnen und Erben hinsichtlich jener Vermögensgegenstände vermieden, die sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen lassen, indem in der Unternehmensbewertung zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen unterschieden wird.

Pflichtteilsberechtige Erbinnen und Erben werden geschützt

Um diejenigen Erbinnen und Erben zu schützen, die vom Erblasser auf den Pflichtteil gesetzt werden können, sieht der Entwurf des Bundesrats besondere Regelungen vor. So ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass diesen der Pflichtteil gegen deren Willen in Form einer Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen zugewiesen werden kann. Im Falle von Vermächtnissen oder Zuwendungen unter Lebenden, die Beteiligungen an einem Unternehmen betreffen, wird zudem die Zusammenführung von Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen begünstigt.

Positive Effekte für die Wirtschaft

Jährlich stehen bis zu 16 000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolgeregelung. Schätzungsweise 3400 sind wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen dem entgegenwirken und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Schliesslich tragen die Massnahmen auch zu einer höheren Stabilität von Unternehmen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-89219.html