Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts
Bern, 12.01.2022 - Die Errichtung eines Trusts soll künftig auch nach Schweizer Recht möglich sein. Im Auftrag des Parlaments schlägt der Bundesrat deshalb die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im Obligationenrecht (OR) vor. Er hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Der Trust ist ein ursprünglich vor allem im angelsächsischen Recht bekanntes Rechtsinstitut. Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) im Jahr 2007 werden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt. So hat dieses Rechtsinstitut in der Praxis eine immer grössere Bedeutung erlangt, obwohl der Trust im schweizerischen Recht bisher nicht speziell geregelt ist.
Damit die Akteure in der Schweiz nicht auf ausländische Trusts ausweichen müssen, hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3383 beauftragt, einen Schweizer Trust zu schaffen. Im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde der Bedarf nach einem neuen Instrument zur Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung bestätigt. Ein Schweizer Trust würde zugleich neue Anwendungs- und Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und so den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die Einführung eines Trustrechts entspricht ausserdem einem internationalen Trend.
Neues Instrument zur Vermögensverwaltung
Der Trust ist ein flexibles Instrument: Im familiären Kontext wird der Trust häufig zur Nachlassplanung eingesetzt, um namentlich die Übertragung eines Vermögens über mehrere Generationen zu ermöglichen. Daneben werden Trusts im Wirtschaftsleben auch zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen verwendet, zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen und Transaktionen.
Ähnlich wie bei einer Stiftung wird ein bestimmtes Vermögen zum Nutzen von begünstigten Personen ausgeschieden. Das Vermögen geht dabei auf einen besonderen Vermögensverwalter (den sog. Trustee) über. Er verwaltet und verwendet es zum Nutzen der Begünstigten. Der Trust dauert maximal 100 Jahre, kann aber auch vorher wieder aufgelöst werden.
Neben der neuen Regelung des Trusts im OR sollen verschiedene Bundesgesetze entsprechend angepasst werden. Namentlich soll künftig in den Steuergesetzen explizit geregelt werden, wie Trusts steuerlich behandelt werden. Derzeit erfolgt die Besteuerung nach Massgabe der allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätze sowie zweier Kreisschreiben. Konkret schlägt der Bundesrat vor, die bisherigen Prinzipien beizubehalten. Unwiderrufliche Trusts ohne feste Ansprüche der Begünstigten sollen neu im Grundsatz analog zur Stiftung besteuert werden.
In Übereinstimmung mit den internationalen Vorgaben enthält der Vorentwurf des Bundesrats zudem besondere Informations- und Dokumentationspflichten für sämtliche Trustees. Namentlich haben Trustees die wirtschaftlich berechtigten Personen festzustellen. Damit berücksichtigt der Vorschlag die derzeit geltenden Verpflichtungen der Schweiz bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung sowie im Bereich der Steuertransparenz.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den entsprechenden Gesetzesänderungen an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 eröffnet. Diese dauert bis zum 30. April 2022.
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Letzte Änderung 26.06.2024