GRECO: Schweiz bewegt sich in die richtige Richtung

Bern, 10.06.2021 - Die GRECO (Staatengruppe des Europarates gegen Korruption) erachtet die bisherigen Bemühungen der Schweiz bei der Korruptionsbekämpfung in Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei der Transparenz in der Parteienfinanzierung gesamthaft als genügend. In den heute veröffentlichten zweiten Konformitätsberichten zu den Länderexamina von 2011 und 2016 hält die GRECO aber auch fest, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind - namentlich bezüglich der Empfehlungen zu den Gerichten und zur Transparenz in der Parteienfinanzierung.

Die dritte Länderprüfung im Jahr 2011 hatte zum einen die Strafbestimmungen gegen Korruption und zum anderen die Parteienfinanzierung zum Gegenstand. In beiden Bereichen hat die GRECO der Schweiz Empfehlungen gemacht. Namentlich sollte die Privatbestechung effizienter bekämpft und bei der Parteienfinanzierung mehr Transparenz hergestellt werden. Während unser Land bereits vor längerer Zeit sämtliche Empfehlungen zum Korruptionsstrafrecht umgesetzt hat, wurden die Bemühungen der Schweiz zur Transparenz in der Parteienfinanzierung von der GRECO wiederholt als ungenügend kritisiert. Im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten am indirekten Gegenentwurf zur Transparenzinitiative hat sich dies nun geändert. GRECO gibt der Hoffnung Ausdruck, dass der weitere Gesetzgebungsprozess zu einer Regelung führen wird, die den Standards des Europarates entspricht.

In der vierten Länderprüfung im Jahr 2016 wurde die Korruptionsprävention in Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften auf nationaler Ebene untersucht. Die Empfehlungen der GRECO betrafen dabei unter andrem die Einführung von Verhaltensregeln für alle drei Behörden. Schon im ersten Konformitätsbericht hat die GRECO festgehalten, dass die Bemühungen der Schweiz diesbezüglich in die richtige Richtung gehen. Gewürdigt wird im aktuellen Bericht namentlich die Schaffung von Verhaltens-, bzw. Standesregeln für die Eidgenössischen Räte und Gerichte. Nach wie vor Handlungsbedarf sieht die GRECO hingegen insbesondere bei der institutionellen Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. So verstosse die Beibehaltung der Mandatssteuer an die politischen Parteien gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Diese Fragen werden aktuell in der Schweiz diskutiert.

Die Schweiz muss der GRECO nun bis im Frühling 2022 über den Fortschritt der weiteren Bemühungen berichten. Gestützt darauf wird die GRECO einen weiteren Konformitätsbericht verabschieden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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