Bundesrat will Hürden für Unternehmensnachfolge senken – breite Zustimmung in der Vernehmlassung

Bern, 26.02.2020 - Der Bundesrat will im Erbrecht Stolpersteine beseitigen, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Die Reform soll zur höheren Stabilität von Schweizer Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), beitragen und Arbeitsplätze sichern. In der Vernehmlassung, deren Ergebnisse der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 zur Kenntnis genommen hat, wurden die Vorschläge grossmehrheitlich begrüsst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundesrat bis Anfang 2021 die Botschaft unterbreiten.

Über 99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz sind KMU. Mehr als 80 Prozent davon sind Familienbetriebe oder Betriebe mit weniger als 10 Angestellten. Insgesamt stellen die KMU zwei Drittel der Arbeitsplätze im Land. Gemäss einer Schätzung der Universität St. Gallen kommt es jedes Jahr bei etwa 3400 Unternehmensnachfolgen zu Finanzierungsproblemen aufgrund erbrechtlicher Regelungen. Von diesen Problemen sind rund 48 000 Beschäftigte betroffen.

Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass die Gerichte ein Unternehmen künftig als Ganzes einer einzigen Person zuweisen können, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Damit soll insbesondere die Zerstückelung oder Schliessung von Unternehmen verhindert werden. Weiter soll die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Unternehmen von den Miterbinnen und Miterben einen Zahlungsaufschub erhalten können, um Liquiditätsproblemen vorzubeugen.

Positive Effekte, vor allem für KMU

Der Vorentwurf des Bundesrates wurde in der Vernehmlassung von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüsst. Hervorgehoben wurden die positiven Effekte für die Wirtschaft, vor allem für KMU, und damit für die Arbeitsplätze.

In einzelnen Stellungnahmen wurde kritisiert, dass bei der Möglichkeit des Zahlungsaufschubs der Unternehmensnachfolger dazu verpflichtet werden soll, den Miterbinnen und Miterben Sicherheiten zu leisten. Sie sind der Meinung, dies könnte die Umsetzung der Bestimmung zum Zahlungsaufschub erheblich erschweren. Kritisiert wurde in der Vernehmlassung vereinzelt auch der Kreis der Unternehmen, für die die Änderungen gelten sollen; dieser sei zu eng. Der Bundesrat wird diese Aspekte im Hinblick auf die Botschaft im Detail analysieren und wo möglich und sinnvoll berücksichtigen.

Weitere Vorlagen zum Erbrecht

Erleichterungen bei der Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen soll auch die Revision des Erbrechts bringen, die derzeit im Parlament beraten wird. In deren Rahmen sollen unter anderem die Pflichtteile reduziert und damit die Verfügungsfreiheit des Erblassers erhöht werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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