Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Der Runde Tisch hat seine Aufgaben erfüllt
Bern, 08.02.2018 - Der Runde Tisch für die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 hat seine Aufgaben erfüllt. Heute hat in Bern die letzte Sitzung dieses Gremiums stattgefunden, das massgeblich zur zügigen Aufarbeitung des an den Opfern begangenen Leids und Unrechts beigetragen hat.
Der Runde Tisch war im Juni 2013 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzt worden. Er war paritätisch zusammengesetzt aus Opfern einerseits und aus Vertreterinnen und Vertretern der Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie weiterer Organisationen anderseits. Der Runde Tisch hatte den Auftrag, eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 vorzubereiten und in die Wege zu leiten.
Umsetzung des Gesetzes im vollen Gang
Zunächst unterstützte der Runde Tisch den Aufbau von Anlaufstellen in den Kantonen, erliess Empfehlungen betreffend die Aktensicherung und den Aktenzugang und schuf einen Soforthilfefonds für Härtefälle. Im Juli 2014 verabschiedete er einen Bericht mit Massnahmenvorschlägen zuhanden der politischen Behörden. Darin schlug er insbesondere finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer vor, aber auch deren Beratung und Betreuung, eine umfassende Akteneinsicht sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte.
Der Runde Tisch begleitete anschliessend den politischen Entscheidungsprozess und die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Diese Aufgaben sind nun ebenfalls erfüllt: Im Bundesamt für Justiz (BJ) bearbeitet ein Fachbereich die Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag, und die wissenschaftliche Aufarbeitung ist in vollem Gang.
Abschlusstreffen im Mai mit Bundesrätin Sommaruga
Nicht mehr notwendig ist auch die von Luzius Mader, dem stellvertretenden Direktor des BJ, wahrgenommene Funktion des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Er hat namentlich den Runden Tisch geleitet und dabei zwischen den Anliegen der Opfer sowie den Behörden und weiteren Organisationen und Institutionen vermittelt. Für zahlreiche Opfer hat er auch eine Ombudsfunktion ausgeübt. Die verbleibenden Aufgaben werden künftig namentlich vom neuen Fachbereich, von der beratenden Kommission für den Solidaritätsbeitrag sowie von den kantonalen Anlaufstellen erfüllt. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wird am 17. Mai 2018 die Arbeit des Runden Tisches an einem Abschlusstreffen persönlich würdigen.
Gesuche können noch bis am 31. März 2018 eingereicht werden
Bisher sind beim BJ 5261 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 25 000 Franken eingegangen; die ersten Beiträge konnten im Januar 2018 ausbezahlt werden. Personen, die sich als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betrachten, können noch bis zur gesetzlich festgelegten Frist vom 31. März 2018 ein entsprechendes Gesuch einreichen. Sie können sich dabei unentgeltlich von den kantonalen Anlaufstellen und Staatsarchiven unterstützen lassen. Die kantonalen Anlaufstellen helfen beim Ausfüllen des Gesuchs und veranlassen die Aktensuche bei den Staatsarchiven.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Herausgeber
Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 26.06.2024