"Selbstbestimmungsinitiative": Ablehnung ohne Gegenentwurf

Bern, 09.11.2016 - Eine Annahme der Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" würde zu Rechtsunsicherheit führen und der Schweizer Wirtschaft schaden. Sie hätte ausserdem beträchtliche negative aussenpolitische Auswirkungen zur Folge. Deshalb wird der Bundesrat dem Parlament beantragen, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Er hat in seiner Sitzung vom 9. November 2016 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Die Selbstbestimmungsinitiative ist am 12. August 2016 mit 116 428 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Initiantinnen und Initianten wollen den Vorrang des Verfassungsrechts gegenüber dem Völkerrecht verankern und die Behörden verpflichten, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen. Weiter sollen völkerrechtliche Verträge, die nicht dem Referendum unterstanden, für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden nicht mehr massgebend sein.

Negative Folgen für Wirtschaft und Menschenrechte

Der Bundesrat geht davon aus, dass eine Annahme der Selbstbestimmungsinitiative gewichtige negative wirtschaftliche und aussenpolitische Auswirkungen hätte. Die Schweiz wäre nicht mehr wie bisher eine zuverlässige Vertragspartnerin. Die Selbstbestimmungsinitiative gefährdet die Rechtssicherheit in den internationalen Handelsbeziehungen sowie in den multilateralen und bilateralen Beziehungen der Schweiz zu anderen Staaten.

Ferner droht mit der Selbstbestimmungsinitiative eine Schwächung des internationalen Menschenrechtsschutzes, namentlich der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Initiative enthält starre Regeln für die Lösung von Widersprüchen zwischen Verfassungs- und Völkerrechtsnormen und für die Anpassung und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen. Demgegenüber bietet die heutige Rechtslage mehr Spielraum für situationsgerechte Lösungen im Interesse der Schweiz.

Der Bundesrat wird in seiner Botschaft dem Parlament aus all diesen Gründen beantragen, die Selbstbestimmungsinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Weil er die grundsätzliche Stossrichtung der Selbstbestimmungsinitiative nicht unterstützt, wird er auch keinen Gegenentwurf oder Gegenvorschlag zur Initiative ausarbeiten. Der Bundesrat wird dem Parlament die Botschaft bis spätestens 12. August 2017 unterbreiten.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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