Faktische und rechtliche Hürden für Gläubiger im Konkursverfahren beseitigen
Bern, 12.10.2016 - Mit punktuellen Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) will der Bundesrat den Missbrauch des Konkursrechts erschweren. Am Mittwoch hat er von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft auszuarbeiten.
Der auf die Motion Hess (11.3925) zurückzuführende Vorentwurf will primär faktische und rechtliche Hürden beseitigen, auf die geschädigte Gläubiger bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Schuldner treffen. Damit soll der Missbrauch des Konkursrechts unterbunden werden, ohne die unternehmerische Initiative zu erschweren oder das unternehmerische Scheitern zu kriminalisieren.
In der Vernehmlassung wurde die Zielsetzung der Vorlage, missbräuchliche Konkurse zu verhindern, nicht in Frage gestellt. Insbesondere der Vorschlag, die Haftung für die Konkurskosten neu dem Schuldner aufzuerlegen, zugleich aber die Vorschusspflicht beim Gläubiger zu belassen, wurde überwiegend begrüsst. Viele der vorgeschlagenen Massnahmen wurden aber als ungenügend oder untauglich beurteilt.
Kritische Stellungnahmen
Auf Kritik gestossen ist insbesondere der Vorschlag, öffentlich-rechtlichen Gläubigern wie den Steuerverwaltungen und der SUVA zu erlauben, ein Konkursbegehren zu stellen. Der Vorschlag, wonach die Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans einer konkursiten Gesellschaft künftig persönlich und solidarisch für die ungedeckten Kosten eines Konkursverfahrens haften sollen, stösst ebenfalls auf Kritik. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende möchten andere Lösungsansätze vertiefter prüfen. Beispielsweise sollen vorhandene Registerdaten über Personen, die in Konkurse involviert sind, besser vernetzt und zugänglich gemacht werden. Angesichts beschränkter Möglichkeiten im Rahmen des Verfahrensrechts äusserten zudem viele Teilnehmer die Ansicht, dass als letztmöglicher Weg auch Anpassungen im Strafrecht ins Auge gefasst werden müssten.
Der Bundesrat hat dem EJPD den Auftrag erteilt, eine Botschaft auszuarbeiten. Diese wird den zahlreichen Vorschlägen, die im Rahmen der Vernehmlassung von verschiedenen Teilnehmern vorgebracht worden ist, Rechnung tragen.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024