FIFA-Funktionär willigt in Auslieferung an die USA ein
(Letzte Änderung 10.07.2015)
Bern, 10.07.2015 - Einer der sieben inhaftierten FIFA-Funktionäre hat sich gestern Nachmittag mit seiner Auslieferung an die USA einverstanden erklärt. Das Bundesamt für Justiz (BJ) konnte deshalb in einem vereinfachten Verfahren seine Auslieferung unverzüglich bewilligen. Über den Zeitpunkt der Übergabe werden wie üblich aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitschutzes keine Angaben gemacht. Auf Wunsch des Betroffenen wird dessen Name vorerst nicht bekannt gegeben.
Der FIFA-Funktionär war am 27. Mai 2015 zusammen mit sechs weiteren Fussballfunktionären aufgrund von US-Verhaftsersuchen in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Ihm wird von der für den Bezirk Ost von New York zuständigen Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Verkauf von Marketingrechten an verschiedene Sportvermarktungsfirmen Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen und für sich behalten zu haben. Die Marketingrechte betreffen die Austragung von WM-Qualifikationsspielen, regionalen Fussballmeisterschaften sowie Fussball-Kontinentalmeisterschaften im süd- und nordamerikanischen Raum. Durch diese Vorgehensweise seien zwei Kontinentalverbände der FIFA sowie verschiedene Nationalverbände finanziell geschädigt worden.
Vereinfachte Auslieferung
In einer ersten Anhörung durch die Kantonspolizei Zürich gleich nach seiner Festnahme hatte sich der Funktionär einer Auslieferung an die USA noch widersetzt. Das BJ hatte deshalb die USA aufgefordert, ein formelles Auslieferungsersuchen zu stellen, welches am 1. Juli 2015 übermittelt wurde. Gestern fand eine Anhörung zum formellen Auslieferungsersuchen statt, bei der sich der Betroffene damit einverstanden erklärte, an die USA ausgeliefert zu werden. Damit konnte das BJ in einem vereinfachten Verfahren seine Auslieferung unverzüglich bewilligen. Gemäss Rechtshilfegesetz muss der Betroffene innert zehn Tagen von einer US-Polizeieskorte übernommen und in die USA gebracht werden.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Herausgeber
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024