Sechs Fussballfunktionäre in Auslieferungshaft

Bern, 27.05.2015 - Auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) sind heute Mittwoch sechs Fussballfunktionäre in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Sie werden gemäss US-Verhaftsersuchen verdächtigt, Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen zu haben.

Die sechs Fussballfunktionäre wurden heute in Zürich von der Kantonspolizei Zürich festgenommen. Die Haftanordnung des BJ stützt sich auf Verhafts-ersuchen der US-Behörden. Die für den Bezirk Ost von New York zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese Personen wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern und verdeckten Provisionen seit Beginn der 1990-er Jahre bis heute. Die mutmasslichen Bestecher - Vertreter von Sportmedien und von Sportvermarktungsunternehmen - sollen in Zahlungen an hochrangige Fussballfunktionäre - Delegierte der FIFA (Fédération Internationale de Football Association) und andere Funktionäre von FIFA-Unterorganisationen - in Höhe von über 100 Millionen Dollar verwickelt gewesen sein. Als Gegenleistung sollen sie bei der Austragung von Fussballturnieren in den USA und Lateinamerika die Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte erhalten haben. Diese Straftaten sind gemäss Verhaftsersuchen in den USA abgesprochen und vorbereitet worden; zudem sind Zahlungen über US-Banken abgewickelt worden.

Anhörung der verhafteten Personen

Die Kantonspolizei Zürich führt noch heute im Auftrag des BJ Anhörungen zu den US-Verhaftsersuchen durch. Erklärt sich die gesuchte Person bei der Anhörung mit der sofortigen Auslieferung einverstanden, wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Das BJ kann in diesem Fall unverzüglich die Auslieferung an die USA bewilligen und den Vollzug veranlassen. Widersetzt sich hingegen die gesuchte Person ihrer Auslieferung, wird das BJ die USA auffordern, innert der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen ein formelles Auslieferungsgesuch zu stellen.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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