Besserer Schutz von Whistleblowern mehrheitlich befürwortet; Bundesrat nimmt Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis

Bern, 17.12.2009 - Die Teilrevision des Obligationenrechts zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist in der Vernehmlassung von einer Mehrheit grundsätzlich befürwortet worden. Bevor der Bundesrat allerdings über das weitere Vorgehen entscheidet, will er die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zu dieser Frage eine weitere Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Arbeitnehmer, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), setzen sich dem Risiko von Vergeltungsmassnahmen aus. Am häufigsten laufen sie Gefahr, ihre Stelle zu verlieren. Der vor einem Jahr in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf sieht deshalb vor, die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz in einem neuen Artikel im Obligationenrecht aufzuführen. Fast alle Kantone, alle Parteien ausser der SVP und eine Minderheit der Wirtschaftsverbände anerkennen, dass ein gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.

Gegensätzliche Kritik

Abgelehnt wird der Vorentwurf auf der einen Seite von der SVP und der Mehrheit der Wirtschaftsverbände. Sie machen geltend, die komplexe Materie lasse sich nicht gesetzlich regeln. Das geltende Recht, dessen Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung und die von den Unternehmen getroffenen Massnahmen genügten, um auftretende Probleme zu lösen. Auf der anderen Seite sind die SP, Grünen und Gewerkschaften der Ansicht, der Vorentwurf gehe zu wenig weit und biete den Arbeitnehmern keinen angemessen Schutz.

Wirksamkeit der vorgesehenen Sanktionen überprüfen

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz gesetzlich zu regeln. Sie hat aber auch gezeigt, dass diese Massnahme allein nicht genügt, um die Arbeitnehmer besser zu schützen. Es stellt sich die Frage, ob im Fall einer missbräuchlichen Kündigung die im Obligationenrecht vorgesehene Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen wirksam ist und ob die besonderen Umstände bei der Meldung von Missständen am Arbeitsplatz nicht eine strengere Sanktion rechtfertigen. Diese Frage stellt sich allerdings nicht nur bei Whistleblowern, sondern auch bei allen anderen Fällen missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigungen.

Der Bundesrat ist zur Überzeugung gelangt, dass sich eine Überprüfung der im Obligationenrecht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen aufdrängt. Er hat deshalb das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, dieser Frage nachzugehen und einen weiteren Vorentwurf auszuarbeiten. Die Überprüfung wird jedoch nicht die Grundlagen des Kündigungsrechts in Frage stellen, sondern sich in erster Linie auf die Höhe der Sanktion beziehen. Die Nichtigkeit der Kündigung wird im Arbeitsrecht eine Ausnahme bleiben.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.esbk.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-30769.html