Unabhängige Kommission zur Verhütung von Folter eingesetzt; Bundesrat setzt Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention in der Schweiz um
Bern, 21.10.2009 - Eine unabhängige Kommission wird ab kommenden Jahr durch regelmässige Besuche und Kontrollen in Gefängnissen und Anstalten einen Beitrag zur Verhütung von Folter und anderen Misshandlungen leisten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Mitglieder der interdisziplinären Kommission ernannt und damit das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO in der Schweiz umgesetzt. Das Fakultativprotokoll tritt für die Schweiz einen Monat nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 24. Oktober 2009 in Kraft.
Mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO unterstützt die Schweiz die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen die Folter. Das Fakultativprotokoll will insbesondere durch Besuche und Kontrollen in Gefängnissen und Anstalten den Schutz vor Folter verstärken. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem UN-Unterausschuss unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren. Das Fakultativprotokoll sieht ferner die Schaffung nationaler Kommissionen vor, welche die gleichen Befugnisse wie der UN-Unterausschuss haben.
Um das Fakultativprotokoll in der Schweiz umzusetzen, hat der Bundesrat eine nationale Kommission zur Verhütung von Folter eingesetzt und die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat die zwölf Kommissionsmitglieder - Fachleute aus den Bereichen Medizin, Recht, Strafverfolgung sowie Straf- und Massnahmenvollzug - auf vier Jahre gewählt und Jean-Pierre Restellini, den Schweizer Vertreter im Anti-Folter-Ausschuss (CPT) des Europarates, zum Präsidenten ernannt.
Die unabhängige Kommission hat namentlich ein uneingeschränktes Recht, alle Gefängnisse und Anstalten zu besuchen, wo sich Personen befinden können, denen die Freiheit entzogen ist. Sie gibt den zuständigen Behörden Empfehlungen ab und unterbreitet Vorschläge und Bemerkungen zu geltenden oder geplanten Erlassen. Die Kommission wird administrativ dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet.
Die Kommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Jean-Pierre Restellini, Dr. med., Präsident
- Alberto Achermann, Dr. iur., Rechtsanwalt
- Elisabeth Baumgartner, Rechtsanwältin
- Léon Borer, Dr. iur. ehemaliger Kommandant der Aargauer Kantonspolizei
- Claudine Haenni Dale, Beraterin für Menschenrechtspolitik
- Stéphanie Heiz-Ledesma, Psychologin
- Thomas Maier, Dr. med., Psychiater
- Marco Mona, Dr. iur., Dr. h.c. rer.publ.
- Alex Pedrazzini, Dr. iur., ehemaliger Tessiner Regierungsrat
- Franziska Plüss, Oberrichterin
- André Vallotton, ehemaliger Vorsteher des Amtes für Justizvollzug des Kantons Waadt
- Esther Alder, Sozialarbeiterin
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Letzte Änderung 26.06.2024