Eidgenössische Ombudsstelle: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 27.08.2003 - Eine Ombudsperson soll als Vermittler natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den Bundesbehörden beraten und in Konfliktfällen vermitteln. Der Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zum Bundesgesetz über eine Ombudsstelle wird vom EJPD im Auftrag der Kommission bis Ende November 2003 in die Vernehmlassung geschickt.

Seit den siebziger Jahren wurden auf Bundesebene verschiedene Anläufe für die Schaffung einer Ombudsstelle unternommen. Vor einem Jahr prüfte der Bundesrat die Schaffung einer Ombudsstelle des Bundes erneut und gelangte zum Schluss, dass die Argumente dagegen überwiegen. Er entschied deshalb, kein Ombudsgesetz ausarbeiten zu lassen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) verabschiedete am 4. Juli 2003 den Gesetzesentwurf zur Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle und beauftragte den Bundesrat, die Vernehmlassung durchzuführen. Damit soll in erster Linie das Vertrauen der Bevölkerung in die Bundesbehörden gestärkt werden. Die optimale Wahrung der Interessen und Rechte Privater setzt vielfach Kenntnis über Rechtsmittel und Verfahrensabläufe voraus. Hier kann sie durch eine erste Information klärend wirken, wobei sie eine eigentliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Die Ombudsperson kann beratende Gespräche führen, Empfehlungen und Vorschläge zu einer gütlichen Einigung abgeben, verfügt jedoch über keine Entscheidungsbefugnis.

Die Ombudsstelle soll ferner in festgefahrenen Konfliktsituationen zwischen natürlichen oder juristischen Personen und einer Bundesbehörde vermitteln. Sie kann dazu beitragen, kostspielige Prozesse und Beschwerden zu vermeiden und besonders problematische Fälle frühzeitig zu erkennen und Konflikte zu vermeiden.

Als Ombudsperson ist eine unabhängige, schweizweit bekannte Persönlichkeit vorgesehen, die zusammen mit einem Stellvertreter und einem Sekretariat die eidgenössische Ombudsstelle bildet.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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