Staatsleitungsreform

Bern, 19.08.1999 - Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens liegen vor

Der Bundesrat hat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zu Vorschlägen für eine Reform der Staatsleitung zur Kenntnis genommen. Die Vernehmlassungsvorlage umfasst Vorschläge sowohl für eine Reform der Regierung als auch für das Verhältnis der Bundesversammlung zur Regierung. Die Reformbestrebungen sind weitgehend begrüsst worden.

Regierungsreform

Bei der Reform der Regierung standen zwei Varianten zur Diskussion: eine Stärkung der Kollegialregierung durch eine Stärkung des Bundespräsidiums (Variante 1) und eine Stärkung der Kollegialregierung durch eine zweistufige Regierung (Variante 2). Eine Mehrheit der Vernehmlasser hat sich für Variante 2 ausgesprochen. Verschiedentlich ist auch eine Kombination der beiden Varianten befürwortet worden. Bei beiden Varianten hat sich die Mehrheit der Vernehmlasser für ein Bundesratskollegium mit weiterhin sieben Mitgliedern ausgesprochen.

Variante 1 der Vernehmlassungsvorlage sieht ein vollamtliches Bundespräsidium mit einer zweijährigen Amtsdauer sowie eine eventuelle Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder vor. Durch ein gestärktes Bundespräsidium soll der Bundesrat besser in der Lage sein, seine vielfältigen und zunehmend schwieriger werdenden Aufgaben rechtzeitig und wirkungsvoll wahrzunehmen. Diese Grundidee der Variante 1 ist allgemein gut aufgenommen worden. Es wird aber kritisiert, dass die Vorschläge für eine wirksame Entlastung des Bundesrats nicht genügten. Weiter wird das Spannungsfeld zwischen dem Kollegialsystem und dem gestärkten Bundespräsidium als wesentlichen Nachteil gewertet.

Nach Variante 2 besteht die Bundesregierung aus dem Bundesratskollegium (obere Stufe) und den Ministerinnen und Ministern (untere Stufe), welche die einzelnen Bundesratsmitglieder von einer Vielzahl von Aufgaben umfassend entlasten. Die Zahl der Bundesratsmitglieder könnte eventuell auf fünf reduziert werden. Die mit dieser Variante vorgeschlagene Erweiterung des Kreises der Regierungsmitglieder durch Ministerinnen und Minister ist grundsätzlich begrüsst worden. Hingegen wird die Abgrenzung der Aufgaben und Kompetenzen der Ministerebene gegenüber denjenigen der zuständigen Bundesratsmitglieder als zu wenig klar kritisiert. Einige Vernehmlasser beurteilen diese Variante als kompliziert und schwerfällig.

Resolution: Ein neues parlamentarisches Steuerungsinstrument

Im Verhältnis des Parlaments zur Regierung wurde ein neues parlamentarisches Steuerungsinstrument, die Resolution, zur Diskussion gestellt. Mit der Resolution soll das Parlament dem Bundesrat in wichtigen Angelegenheiten politische Leitlinien vorgeben können. Dieser Vorschlag ist mehrheitlich begrüsst worden. Nach Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Staatsleitungsreform ist jedoch eine Bestimmung in die neue Bundesverfassung aufgenommen worden, wonach das Gesetz die Instrumente regelt, mit welchen auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann (Art. 171). Damit muss die Resolution nicht mehr in der Verfassung verankert werden, sondern kann auf Gesetzesstufe eingeführt werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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