Bundesrat analysiert Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz
Die aktuelle Pandemie hat auch Folgen für die Justiz. Der Bundesrat hat deshalb verschiedene Massnahmen getroffen, damit beispielsweise Gerichtsverhandlungen und Betreibungen auch unter den aktuellen Bedingungen durchgeführt werden können.
Justizwesen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) analysiert die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz, namentlich für Gerichtsverhandlungen, Fristen und das Betreibungswesen. Nachdem der Bundesrat als erste Sofortmassnahme einen Fristenstillstand im Betreibungsrecht verordnet und die Gerichtsferien in den Zivil- und Verwaltungsverfahren verlängert hat, hat er am 16. April 2020 weitere Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebes beschlossen. Am 25. September 2020 hat der Bundesrat diese Massnahmen verlängert und gleichzeitig den veränderten Umständen angepasst.
Coronavirus: In Zivilverfahren bleibt Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen möglich
(Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021)
Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (PDF, 147 kB, 16.12.2021)
Erläuterungen der Änderungen vom 17. Dezember 2021 zur COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht (PDF, 142 kB, 16.12.2021)
Coronavirus: Verlängerung der Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs
(Medienmitteilung vom 25. September 2020)
Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (PDF, 157 kB, 30.09.2021)
Erläuterungen der Änderungen vom 25. September 2020 zur COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht (PDF, 160 kB, 30.09.2021)
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Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse
(Medienmitteilung vom 16. April 2020)
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Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht)
(SR 272.81)
- Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung Justiz- und Verfahrensrecht (PDF, 101 kB, 05.06.2020)
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Coronavirus: Mit weiteren Massnahmen krisenbedingte Konkurswelle verhindern
(Medienmitteilung vom 9. April 2020)
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Coronavirus: Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren werden verlängert
(Medienmitteilung vom 20. März 2020)
- Verordnung über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (PDF, 131 kB, 05.06.2020)
- FAQ zur Verordnung über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) (PDF, 27 kB, 05.06.2020)
Drohende Überschuldung von Unternehmen aufgrund der Coronakrise
Mit gezielten Massnahmen wollte der Bundesrat coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abwenden. Deshalb hat er am 16. April 2020 mehrere Sofortmassnahmen getroffen: Erleichterungen für Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen im Betreibungsrecht. Die Massnahmen gelten bis zum 19. Oktober 2020.
Am 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen derzeit nicht zu verlängern. Allerdings will er die Situation weiterhin laufend analysieren und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut die notwendigen Massnahmen ergreifen.
Unabhängig von der Corona-Pandemie hat das Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossen, die Gesamtdauer für die provisorische Nachlassstundung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz von vier auf acht Monate zu verlängern. Der Bundesrat hat diese Gesetzesänderung auf den 20. Oktober 2020 in Kraft gesetzt.
Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden derzeit nicht verlängert
(Medienmitteilung vom 14. Oktober 2020)
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Coronavirus: Mit weiteren Massnahmen krisenbedingte Konkurswelle verhindern
(Medienmitteilung vom 9. April 2020)
Öffentliche Konsultation
- Begleitschreiben - Öffentliche Konsultation (PDF, 440 kB, 05.06.2020)
- Beilage 1: Konzeptpapier (PDF, 185 kB, 05.06.2020)
- Beilage 2: Erläuterte Normtexte im Bereich des Gesellschaftsrechts (PDF, 40 kB, 05.06.2020)
- Beilage 3: Erläuterte Normtexte im Bereich des Betreibungsrechts (PDF, 203 kB, 05.06.2020)
- Beilage 4: Externes Gutachten (PDF, 2 MB, 05.06.2020)
- Stellungnahmen der öffentlichen Konsultation (PDF, 21 MB, 05.06.2020)
Generalversammlungen
Unternehmen, die ihre GV nicht verschieben wollen, sollen ihren Aktionären empfehlen, sich am Anlass vertreten zu lassen. So können die Zahl der Teilnehmenden gesenkt und die Vorschriften des Bundes eingehalten werden.
Abstimmungen
Für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen.
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Coronavirus: Sammel- und Behandlungsfristen von eidgenössischen Volksbegehren stehen still
(Medienmitteilung vom 20. März 2020)
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Coronavirus: die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 wird nicht durchgeführt
(Medienmitteilung vom 18. März 2020)
Letzte Änderung 05.04.2023