Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik sowie über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz an diesem Instrument (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Worum geht es?


Allgemein

Der Bundesrat hat am 23. August 2023 die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zur Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) sowie über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz an diesem Instrument verabschiedet.

Die BMVI-Verordnung erfordert keine Umsetzung ins nationale Recht, da ihre Bestimmungen direkt anwendbar sind und mit keiner Regelung des nationalen Rechts im Widerspruch stehen. Die erforderlichen Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Schweiz und die Übernahme der entsprechenden Durchführungsbestimmungen werden in einer Zusatzvereinbarung geregelt.


Grundzüge des BMVI-Fonds

Beim BMVI-Fonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund der Länge oder geopolitischen Bedeutung ihrer See- und/oder Landgrenzen (inkl. Flughäfen) auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Zudem soll er die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Für den Zeitraum 2021–2027 wurde für den BMVI-Fonds ein Gesamtbetrag von 6,241 Mrd. EUR festgesetzt. Die Beitragszahlungen der Schweiz belaufen sich auf ca. 300 Mio. Euro. Im Gegenzug dazu wird die Schweiz voraussichtlich Zuwendungen in der Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR aus dem BMVI-Fonds für ihre eingegebenen Projekte erhalten.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 7. Juli 2021 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2021/1148.
  • Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar und wurde der Schweiz am 8. Juli 2021 notifiziert.
  • Der Bundesrat hat am 11. August 2021 die Übernahme dieses Schengen-Rechtsakts unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments gutgeheissen.
  • Vom 11. August bis am 18. November 2021 wurde die Vernehmlassung zur Übernahme der EU-Verordnung sowie zur Genehmigung der Zusatzvereinbarung durchgeführt (Medienmitteilung).
  • § Am 23. August 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1148 sowie über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung verabschiedet (Medienmitteilung).

Dokumentation

Letzte Änderung 23.08.2023

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