Ausführungsverordnungen zur Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache; sowie weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich

Worum geht es?

  • Verordnung (EU) 2016/1624 über die europ. Grenz- und Küstenwache
    Das Ziel der Verordnung (EU) 2016/1624 ist die Einführung und Anwendung einer integrierten Aussengrenzverwaltung zur Sicherstellung des ordnungsgemässen Funktionierens des Schengen-Raums. Die Agentur wird die Nachfolge der aktuellen Frontex-Agentur antreten.
    Die neue Agentur übernimmt mehr Verantwortung bei der Rückführung von sich illegal aufhaltenden Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten. Sie wird unter anderem die Aufgabe haben, die Schengen-Staaten durch die Finanzierung von Sammelflügen, aber auch durch die Organisation eigener Rückführungsaktionen aus ersuchenden Schengen-Staaten zu unterstützen.
    Das Parlament hat in seiner Schlussabstimmung vom 15. Dezember 2017 die Vorlage inkl. der notwendigen Anpassungen im Ausländergesetz (AuG) und im Zollgesetz (ZG) gutgeheissen.
    Neben den Anpassungen auf Gesetzesstufe sind auch Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1624 erforderlich. Angepasst werden die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) sowie die Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums (VZAG).
  • Weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich
    Gleichzeitig mit der oben genannten Vorlage wurden gewisse Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich vorgenommen:
    So wurde die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) totalrevidiert. Die VEV soll zwecks besserer vereinfacht werden, die Erteilung von Visa D wird neu auf Verordnungsstufe geregelt und Rechtsgrundlagen zu humanitären Visa wird angepasst.
    Andererseits wurden kleinere Anpassungen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; Aufarbeitung der AFIS-Resultatmeldung) und in der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV; Streichung des Identitätsausweises und Ersatz dessen durch den Pass für eine ausländische Person) vorgenommen.

Die Verordnungen wurden am 15. August 2018 vom Bundesrat verabschiedet und treten am 15. September 2018 in Kraft.

Was ist bisher geschehen?

  • Die Verordnung (EU) 2016/1624 wurde am 14. September 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet und der Schweiz am 22. September 2016 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert.
  • Das Parlament hat in seiner Schlussabstimmung vom 15. Dezember 2017 die Vorlage inkl. der notwendigen Anpassungen im Ausländergesetz (AuG) und im Zollgesetz (ZG) gutgeheissen.
  • Die Referendumsfrist ist am 7. April 2018 unbenutzt abgelaufen.
  • Vom 31. Januar 2018 bis 30. April 2018 fand die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen statt (Medienmitteilung).

Dokumentation

Letzte Änderung 15.09.2018

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