Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Worum geht es?

Am 3. Juni 2016 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 515/2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa verabschiedet. Es handelt sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder wegen bedeutender internationaler Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern und damit die Zahl illegaler Einreisen zu verringern. Er soll aber auch die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Der Fonds ist das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz ab 2009 beteiligte und der Ende 2013 ausgelaufen ist.

Der Finanzbedarf des Fonds wurde für den Zeitraum 2014–2020 auf 2,76 Milliarden Euro veranschlagt. Darin sind die Beiträge der an Schengen assoziierten Staaten noch nicht enthalten, sie werden die Mittel des Fonds noch erhöhen. Die Beitragszahlungen der Schweiz belaufen sich auf rund 20,6 Millionen Franken pro Jahr. Die Schweiz wird aus dem Fonds über die gesamte Laufzeit hinweg Zuweisungen von rund 20 Millionen Franken für nationale Massnahmen erhalten. Geplant sind etwa Investitionen in Infrastrukturen beim Grenzübergang.

Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten, insbesondere was die Finanzbeiträge anbelangt, wird die Schweiz, so wie die weiteren assoziierten Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein), mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen, welche am 21. April 2017 paraphiert wurde. Zusammen mit der Zusatzvereinbarung wird die Schweiz die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 übernehmen, welche unter anderem die Durchführungsbestimmungen für den Fonds beinhaltet. Da die Zusatzvereinbarung von der Bundesversammlung genehmigt werden muss, kann sich die Schweiz voraussichtlich ab zweiter Hälfte 2018, rückwirkend ab 2014, am Fonds beteiligen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 16. April 2014 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung des ISF-Grenze.
  • Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar und wurde der Schweiz am 7. Mai 2014 notifiziert.
  • Der Bundesrat beschloss am 6. Juni 2014, diesen Schengen-Rechtsakt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsmässigen Voraussetzungen zu übernehmen und notifizierte der EU seinen Beschluss noch am selben Tag.
  • Vom 4. November 2015 bis 15. Februar 2016 wurde die Vernehmlassung zur Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 durchgeführt (Medienmitteilung).
  • Am 3. Juni 2016 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 515/2014 verabschiedet (Medienmitteilung).
  • Parlamentarische Beratungen:
    • Der Ständerat hat sie am 22. September 2016 mit 39 Stimmen zu 2 Stimmen angenommen.
    • Der Nationalrat hat dem Entwurf des Bundesrates am 12. Dezember 2016 mit 110 zu 70 Stimmen mit 5 Enthaltungen zugestimmt.
    • Die Schlussabstimmung im Nationalrat fand am 16. Dezember 2016 statt. Die Vorlage wurde mit 117 zu 73 Stimmen angenommen.
    • Die Schlussabstimmung im Ständerat fand am 16. Dezember 2016 statt. Die Vorlage wurde mit 39 zu 3 Stimmen angenommen.
  • Die Referendumsfrist lief am 7. April 2017 unbenutzt ab.
  • Die Schweiz hat der EU am 11. April 2017 die Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Voraussetzungen für die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 mitgeteilt, womit diese für die Schweiz am selben Tag in Kraft trat.
  • Am 21. April 2017 wurde die Zusatzvereinbarung paraphiert.

Dokumentation

Ergebnisse

Botschaft 2

   

Letzte Änderung 11.04.2017

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