Brexit: Kontingente für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs im Falle eines ungeordneten Austritts aus der EU

Bern, 13.02.2019 - Der Bundesrat will die engen bilateralen Beziehungen zum Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit sicherstellen. Er hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 deshalb über die Regelung der Zulassung von britischen Staatsangehörigen im Falle eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entschieden. Für britische Staatsangehörige, welche zwecks Erwerbstätigkeit ab dem 30. März 2019 in die Schweiz einreisen möchten, soll ein separates Kontingent von Bewilligungen gelten. Das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende März 2019 die Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ausarbeiten.

Im Fall eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union wird das Freizügigkeitsabkommen ab dem 30. März 2019 zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich bereits keine Anwendung mehr finden. Neu einreisende Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind danach grundsätzlich den übrigen Drittstaatsangehörigen gleichgestellt. Für die Zulassung zwecks Erwerbstätigkeit kommen die Zulassungsvoraussetzungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zur Anwendung. Tritt das Vereinigte Königreich nicht ungeordnet, sondern mit einem Austrittsabkommen aus der EU aus, gelten für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK während einer Übergangsphase (voraussichtlich bis Ende 2020) weiterhin die heutigen Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA).

Im Rahmen seiner "Mind the Gap"-Strategie hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 entschieden, für erwerbstätige britische Staatsbürger ein vorübergehendes separates Kontingent in der Höhe von insgesamt 3500 Einheiten zu schaffen. Dadurch sollen die Folgen eines abrupten Wechsels britischer Staatsangehöriger von Freizügigkeitsberechtigten hin zu Drittstaatsangehörigen für Wirtschaft und Kantone gemindert und ein unerwünschter Wettbewerb zwischen britischen Staatsangehörigen und anderen Drittstaatsangehörigen verhindert werden. Zurzeit finden ausserdem Gespräche statt über ein allfälliges bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, das es erlauben würde, befristet von gewissen Zulassungsbedingungen des AIG abzuweichen.

Insgesamt 3500 Kontingentsplätze

Die Höchstzahlen für britische Staatsangehörige sollen vom 30. März bis 31. Dezember 2019 gelten. Der Bundesrat hat seinen Entscheid unter Berücksichtigung der Haltung der Kantone, des Bedarfs der Wirtschaft und im Lichte der Vorgaben des seit 9. Februar 2014 in der Bundesverfassung verankerten Zuwanderungsartikels (Art. 121a BV) getroffen.

Im laufenden Jahr sollen insgesamt 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden können: 2100 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). So wird die nötige Flexibilität für die Schweizer Wirtschaft gewährleistet.

Diese Höchstzahlen werden quartalsweise an die Kantone freigegeben. Die Bewilligungen für britische Staatsangehörige unterliegen vorläufig nicht dem Zustimmungsverfahren und werden in der Kompetenz der Kantone erteilt. Diese Massnahme trägt der ausserordentlichen Situation im Verhältnis zum Vereinigten Königreich Rechnung und stellt eine Übergangslösung bis zur Klärung des künftigen Migrationsregimes dar.

Das EJPD wird bis Ende März die notwendigen Arbeiten für die Revision der VZAE vornehmen und dem Bundesrat zum definitiven Entscheid vorlegen.

Bereits im Dezember hatte der Bundesrat ein Abkommen mit dem UK über die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Brexit genehmigt. Von diesem Vertrag profitieren Schweizer und britische Staatsangehörige, welche gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Rechte in der Schweiz oder im UK erworben haben (z. B. Aufenthaltsrechte). Damit beabsichtigt der Bundesrat, die erworbenen Rechte und Pflichten über den EU-Austritt des UK (Brexit) hinaus zu sichern.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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