Poker
Alle Varianten von Poker, die mit Einsatz und Gewinn gespielt werden, gelten im Sinne des Spielbankengesetzes als Glücksspiele. Die Organisation oder der gewerbsmässige Betrieb von solchen Pokerspielen und –turnieren ausserhalb von konzessionierten Spielbanken ist verboten (Konsequenz aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 20. Mai 2010).
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) entscheidet im Rahmen der Strafverfahren im Einzelfall, ob ein straffreies Spiel im Familien- oder Freundeskreis vorliegt. Dabei interpretiert sie diese Begriffe aufgrund der Erwägungen des Bundesgerichts restriktiv. Strafbar sind grundsätzlich Glücksspielangebote für Interessengemeinschaften in Vereinen oder privaten Clubs, Mitgliedervereinigungen und ähnlichen Gruppierungen. Der Umstand, dass ein Glücksspiel in einer Lokalität stattfindet, die nicht für jedermann zugänglich ist, bedeutet nicht, dass das Spiel im Familien- und Freundeskreis, das heisst „nicht öffentlich“, veranstaltet wird.
Das gewerbsmässige Veranstalten von Pokerspielen mit Einsatz und Gewinn ist in jedem Fall verboten.
- Medienmitteilung vom 2. Juni 2010Pokerturniere der Variante "Texas Hold’em" sind Glücksspiele
- Entscheid des Bundesgerichts vom 20. Mai 2010
- Illegales Spiel
