Online-Glücksspiele
In der Schweiz ist die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, verboten (Artikel 5 des Spielbankengesetzes). Dazu gehört typischerweise der Betrieb eines Internet-Casinos.
Abhängig von den konkreten Umständen im Einzelfall werden beispielsweise folgende Handlungen durch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) strafrechtlich verfolgt:
- das Betreiben eines Gaming Servers,
- die Abwicklung gewisser Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel,
- Werbe- respektive Marketingmassnahmen für Online-Glücksspiele (auch z.B. das Setzen von Hypertext Links),
- Verwaltung und / oder Finanzierung von Online-Glücksspielen in substanziellem Ausmass.
Grundsätzlich nicht strafbar macht sich ein Spieler, welcher privat lediglich an Online-Glücksspielen teilnimmt.
Der Bundesrat hat am 22. April 2009 in einem Grundsatzentscheid beschlossen, eine Lockerung dieses Verbotes anzustreben, um unter strengen Auflagen (ähnlich denjenigen für die terrestrischen Casinos) Konzessionen erteilen zu können. Das illegale virtuelle Glücksspielangebot soll zudem mittels geeigneter technischer Massnahmen wirkungsvoller eingeschränkt werden. Unter der Leitung der ESBK wird eine Arbeitsgruppe die gesetzlichen Grundlagen vorbereiten.
- Illegales Spiel
- Verbot von Internetglücksspielen im Spielbankenbereich wird gelockertMedienmitteilung der ESBK vom 22. April 2009
- Überprüfung der Lockerung des Verbots der telekommunikationsgestützten Durchführung von Glücksspielen (139 Kb, pdf)Bericht der ESBK vom 31. März 2009
