Verfahrensablauf Beurteilung Automaten

Wenn die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) alle benötigten Gesuchsunterlagen erhalten hat (siehe Merkblatt Anforderungen Gesuch), lädt sie den Gesuchsteller ein, den Automaten am Sitz der ESBK in Bern vorzuführen; ausserdem wird der Sourcecode kompiliert. In der Regel wird ein erster Kostenvorschuss in der Höhe von 8 000 bis 10 000 Franken verlangt.

Je nach Qualität und Komplexität der Gesuchsunterlagen dauert die Prüfung des Automaten bis zum Qualifikationsentscheid der Kommission etwa sechs Monate. Dabei werden offene Punkte oder Unklarheiten laufend mit dem Gesuchsteller bereinigt. Die ESBK kann auch eine externe Prüfstelle mit besonderen Abklärungen beauftragen.

Der Gesuchsteller kann je nach Resultat nach der Prüfung eine verbesserte Version einreichen. Der Prüfprozess beginnt in diesem Fall grundsätzlich wieder von vorne. Am Schluss des Verfahrens erlässt die Kommission eine Verfügung, die den Automaten als Geschicklichkeitsgeldspielautomaten oder als Glücksspielautomaten qualifiziert. Im Verlauf des Verfahrens ist es aber jederzeit möglich, das Gesuch unter Kostenpflicht zurückzuziehen.

Die ESBK erhebt kostendeckende Gebühren, die sich nach dem Aufwand richten. Abklärungen der Fachleute (Juristen und Ingenieure) kosten 250 Franken pro Stunde, die Kommissionsmitglieder verrechnen 325 Franken pro Stunde. Die Kosten einer allfälligen externen Prüfung trägt ebenfalls der Gesuchsteller.