Unterscheidung Spielbanken- / Lotteriegesetz
Glücksspiele werden in der Schweiz in erster Linie durch das Spielbankengesetz (SBG, SR 935.52) geregelt. Zuständig für den Vollzug ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK).
Für eine bestimmte Art von Glücksspielen gilt jedoch das Lotteriegesetz (LG, SR 935.51), nämlich für Lotterien, Wetten und lotterieähnliche Veranstaltungen. Insbesondere Wettbewerbe und Preisausschreiben fallen unter diese Kategorie. Für den Vollzug des Lotteriegesetzes sind die Kantone zuständig. In deren Auftrag überwacht die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) den Lotterie- und Wettmarkt.
Im Zweifelsfall prüft die ESBK, ob ein Spiel dem Spielbankengesetz unterliegt.
