Rund 440 Millionen an AHV und Kantone
Medienmitteilungen, ESBK, 26.06.2006
Bern, 26. Juni 2006. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) konnte 2005 443.1 Millionen Franken an Spielbankenabgaben vereinnahmen. Als Aufsichtsbehörde hat sie die sozialpräventiven Massnahmen der Casinos besonders intensiv überprüft. Verbesserungspotenzial ortet sie in der Früherkennung von spielsuchtgefährdeten Personen. Die ESBK hat 48 neue Geschicklichkeitsspiele genehmigt und im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels 440 Strafentscheide gefällt.
Die Spielbanken erzielten 2005 erneut Rekordergebnisse. Dies wirkte sich positiv auf die Steuererträge aus. Die ESBK konnte 443.1 Millionen Franken vereinnahmen. Davon gingen 373.8 Millionen an die AHV und 69.3 Millionen an die Kantone.
Die ESBK ist mit der Arbeit der Schweizerischen Spielbanken im Jahr 2005 insgesamt zufrieden. In ihrer Aufsichtstätigkeit stellte sie keine grösseren Unregelmässigkeiten fest. Besonders intensiv wurden die sozialpräventiven Massnahmen der Casinos überprüft. Hier verlangt die ESBK von den Spielbanken, dass sie die im Konzessionsverfahren genehmigten Sozialkonzepte auf hohem professionellem Niveau umsetzen. Die Vorkehrungen der Casinos haben durchaus Wirkung gezeigt; so wurden erneut rund 3'700 Spieler vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Verbesserungsmöglichkeiten sieht die ESBK bei der Früherkennung der spielsüchtigen und suchtgefährdeten Spielenden. Sie hat gegenüber Management und Verwaltungsräten der Spielbanken unmissverständlich dargelegt, was sie diesbezüglich erwartet. Die ESBK spürt die Bereitschaft, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Die ESBK hat 2005 81 Strafverfahren wegen illegalen Glücksspiels eröffnet und 440 Strafentscheide gefällt. Vermehrt hat sie dabei auch Bussen wegen Widerhandlungen gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet ausgesprochen.
Jean-Marie Jordan, Eidg. Spielbankenkommission, T +41 31 323 12 05
