Junge Berufsleute (Stagiaires)
Die Schweiz hat mit diversen Staaten so genannte Stagiairesabkommen geschlossen, um jungen ausländischen Berufsleuten eine Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in der Schweiz zu ermöglichen. Staatsbürger aus nachfolgenden Ländern können eine zeitlich begrenzte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erhalten:
Argentinien, Australien, Bulgarien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Rumänien, Russland, Südafrika, Ukraine, USA
Als Stagiaires zugelassen werden Staatsangehörige dieser Länder, die eine Berufsausbildung oder einen Studienabschluss vorweisen können. Im Fall von Kanada werden auch Studierende zugelassen, die als Bestandteil ihrer Ausbildung einen Arbeitsaufenthalt absolvieren möchten, im Falle von Japan dagegen nur Hochschulabsolventen. Altersgrenze: 35 Jahre (Ausnahmen: Australien, Neuseeland, Russland und USA = 30 Jahre).
Sie erstellen den Arbeitsvertrag mit detailliertem Weiterbildungsprogramm in mindestens dreifacher Ausfertigung und senden diese Dokumente dem Stagiaire. Gleichzeitig können Sie Ihrer künftigen Mitarbeiterin, ihrem künftigen Mitarbeiter das offizielle Gesuchsformular zustellen. Sie als Arbeitgeber müssen in der Schweiz keine weiteren Formalitäten für die Zulassung mehr unternehmen. Alles Wichtige zu diesem speziellen Zulassungsverfahren entnehmen Sie bitte unserer Wegleitung.
Der ausländische Stagiaire ist für die Gesuchstellung im Rahmen der bilateralen Stagiairesabkommen selber verantwortlich. Dazu ist ein vollständiger Antrag um Zulassung bei der im Heimatstaat zuständigen Amtsstelle notwendig. Neben dem offiziellen schweizerischen Gesuchsformular (2-fach) sowie dem Arbeitsvertrag mit Weiterbildungsprogramm (2-fach) verlangen die zuständigen Behörden weitere Unterlagen wie etwa Passkopie, Lebenslauf, Kopie des Berufsdiploms, allfällige Arbeitszeugnisse, Leumundszeugnis, Übersetzung der Dokumente und anderes mehr. Alle weiteren Informationen betreffend Antragstellung und Ablauf erhält der Stagiaire bei seiner Dienststelle im Heimatland.
Die Schweiz hat ferner je ein Abkommen mit Brasilien (13.10.2011) und Tunesien (11.6.2012) zum Austausch junger Berufsleute unterzeichnet. Diese beiden Abkommen sind noch nicht in Kraft, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gesuche eingereicht werden können. Sobald die Abkommen in Kraft gesetzt sind, finden Sie auf dieser Seite die entsprechenden Informationen.
