Bundesamt für Justiz

Ausschaffung

Umsetzung der Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer" (Ausschaffungsinitiative)

Worum geht es?

Volk und Stände haben am 28. November 2010 die Volksinitiative "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer" angenommen. Die neuen Verfassungsbestimmungen müssen auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. Die Umsetzung soll sowohl dem Willen des Volkes als auch den rechtsstaatlichen Prinzipien Rechnung tragen.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 28. Juni 2011 veröffentlicht die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ihren Schlussbericht. Der Bericht enthält vier Varianten und bildet eine wichtige Grundlage für den Entscheid des Bundesrates über das weitere Vorgehen (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 23. Mai 2012 schickt der Bundesrat zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Vernehmlassung (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Kontakt / Rückfragen
Peter Häfliger, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 45, Kontakt