Zusätzliche Sanktion und Strafregister für verurteilte juristische Personen
Bericht des Bundesrates zu drei GRECO-Empfehlungen
Medienmitteilungen, EJPD, 17.06.2009
Bern. Wegen Korruption verurteilte Unternehmen sollen künftig vom Submissionsverfahren ausgeschlossen werden können. Zudem soll ein Strafregister für verurteilte juristische Personen geschaffen werden. Damit setzt die Schweiz eine weitere Empfehlung der Europaratskommission GRECO um, wie der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht festhält.
Schliesslich ist der Bundesrat der Empfehlung der GRECO nachgekommen, die Ausweitung des Tatbestandes der Geldwäscherei auf schwere Fälle von Privatbestechung zu prüfen. Er ist zum Ergebnis gelangt, dass bereits im geltenden Recht solche Fälle Vortaten zur Geldwäscherei bilden, sofern sie gleichzeitig die Merkmale einer qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung aufweisen. Nach Ansicht des Bundesrates hat sich die im Strafgesetzbuch verankerte Systematik bewährt, wonach sämtliche Verbrechen Anlasstaten zur Geldwäscherei bilden. Eine Ausweitung auf das Vergehen der Privatbestechung liesse sich angesichts der geringeren Schwere des Delikts nicht rechtfertigen und ginge weit über die Anregung der GRECO hinaus.
Die GRECO hatte in ihrem Bericht vom 4. April 2008 über die erste Evaluation der Schweiz anerkannt, dass die Schweiz bedeutende Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung der Korruption unternommen hat. Zugleich regte sie in Form von 13 Empfehlungen an, das Abwehrdispositiv weiter auszubauen. Erste Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der GRECO hat der Bundesrat bereits am 3. September 2008 ergriffen.
